SMS zur Prepaid-Vertragskündigung
Ich habe mein Zweithandy geraume Zeit (mehrere Monate) nicht benötigt. Als ich es jetzt wieder in Bertrieb nehmen wollte bekam ich kein Netz.
Zuerst dachte ich, dass das Guthaben aufgebraucht wäre. Die Kurzwahl zum Abruf des Guthabens funktionierte aber auch nicht mehr.
Eingeloggt auf der Webseite erhielt den Hinweis, ich sollte doch auf einen neuen Prepaid-Tarif wechseln. Das habe ich getan. Keine Änderung.
Heute habe ich dann mit dem Hotlineknecht telefoniert und der sagte mir, dass meine Karte schon seit Monaten gesperrt sei. Ich hätte doch eine entsprechende SMS wegen lange nicht erfolgter Aufladung erhalten. Die wurde vielleicht abgesendet. Gelesen habe ich die aber nie, da das Handy nicht in Betrieb war.
Sollte davon nicht irgendetwas in den AGB für Congstar Prepaid stehen?
Ich habe gerade mal nachgelesen und nichts gefunden. Wer bessere Augen hat, kann mir gern weiter helfen.
Wozu gebe ich dort eigentlich meine E-mail-Adresse an, wenn die nicht genutzt wird und statt dessen die Beendigung einer Geschäftsbeziehung über einen dermaßen unsicheren Kommunikationskanal wie die SMS erfolgt?
Das kann doch nicht deren Ernst sein, sich auf eine SMS zu berufen, die ich jetzt gar nicht mehr einsehen kann!
Das nenne ich schlicht hinterhältig.
Ich habe gar keine Chance, mich über die Richtigkeit der Behauptung zu informieren.
Das ist nun wieder ganz die alte Telekom - immer schön umständlich und kundenunfreundlich bleiben. Eine SMS kostet die Telekom-Tochter sicher nicht mehr als eine automatisierte E-Mail.
Ach ja, mein Guthaben bekomme ich dann in ca. 6 Wochen.
Aber nicht etwa ab Sperrung der Karte sondern ab dem Tag als ich bei der Hotline angerufen habe! Wer sich nicht meldet bekommt auch nichts zurück.
Auf meine Nachfrage, warum das nun noch so lange dauert und die Frist nicht wenigstens mit dem Tag der Abschaltung beginnt (Kontoverbindung ist Congstar bekannt gewesen) hieß es, das liege am "System" - da kann man nichts ändern.
Ich lach' mich tot.
Das "System" hätte ja auch gleich 3 Monate oder ein halbes Jahr für die Rückzahlung meines Guthabens festlegen können - da habe ich ja wohl richtig Glück gehabt.
Ach so, falls ein Abmahnanwalt mal wieder nicht weiß, wen er als nächsten schröpfen kann, dann bitte mal die AGB für Congstar Prepaid ansehen und diese Art der Vertragsbeendigung / Kündigung und die Angabe der Rückzahlungsfrist für Guthaben suchen.
Das sollte sich doch lohnen.